Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pfister ProGast GmbH
Tel:
Fax:
www.pfisterprogast.at
1. Geltungsbereich
Alle Leistungen und Lieferungen von Waren der Pfister Progast GmbH (in der Folge kurz als „Pfister“ bezeichnet) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB, Einkaufsbedingungen, udgl. des Vertragspartners/Kunden werden nicht anerkannt und daher nicht Vertragsbestandteil. Festgehalten wird, dass dies auch dann der Fall ist, wenn der Vertragspartner auf seine eigenen AGB verweist und Pfister sich dazu nicht ablehnend äußert.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn dabei nicht nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen werden sollte.
2. Angebote
Angebote von Pfister sind in jeder Sicht freibleibend und vertraulich zu behandeln.
3. Vertragsabschluss
Alle Bestellungen, Auftragserteilungen und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Pfister schriftlich angenommen wurden und verpflichten nur in dem angegebenem Umfang. In diesem Sinne gelten Auftragserteilungen und Bestellungen von Kunden als zeitlich befristetes Vertragsanbot, dessen Annahme durch Pfister binnen 14 Tagen erfolgen kann. Eine vertragliche Bindungswirkung für Pfister tritt erst nach schriftlicher Bestätigung der Auftragserteilung, Bestellung oder Vereinbarung ein. Eine solche förmliche Anbotsannahme (Auftragsannahme) ist lediglich für den Fall nicht erforderlich, dass diese durch konkludente Handlungen, etwa durch den Versand der bestellten Ware (auch Teillieferung) an den Kunden, faktisch angenommen werden kann und daher ausreichend dokumentiert ist. Bei einer Rahmenvereinbarung wird diese auch durch Erbringung einer ersten Lieferung angenommen und der Vertrag kommt über die gesamte Rahmenvereinbarung zustande. Der Kunde bestätigt hiermit, dass sämtliche mit Pfister in Kontakt tretenden handelnden Personen über eine ausreichende Vollmacht verfügen, die getätigten Handlungen im Namen des Kunden und mit Wirkung für diesen durchführen zu dürfen. Der Kunde verzichtet auf die Einrede der mangelnden Vertretungsbefugnis.
4. Rahmenvereinbarung
Möchte der Vertragspartner eine größere Menge an Ware über einen bestimmten Zeitraum in Teillieferungen zu einem fixierten Preis bestellen, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Der Vertragspartner ist dann verpflichtet die darin angeführte Ware zu den angeführten Mengen innerhalb des vereinbarten Bezugszeitraums abzunehmen. Der Vertragspartner wird hiermit darauf hingewiesen, dass Pfister bei einer Rahmenvereinbarung in Vorleistung tritt, weil sämtliche zur Herstellung benötigten Materialien am Beginn der Rahmenvereinbarung eingekauft werden, um einen geringeren Preis zu erzielen. Unterbleibt der Abruf der gesamten Menge der Rahmenvereinbarung aus welchem Grund auch immer, so hat der Vertragspartner den entstandenen Schaden in Form der vorhandenen Materialien sowie den entgangenen Gewinn zu ersetzen. Pfister ist nicht verpflichtet die vorhandenen Materialien zu verwerten, übergibt diese Materialien aber dem Vertragspartner auf dessen Aufforderung.
5. Preise
Es gelten die in der Auftragsbestätigung (Anbotsannahme), in Ermangelung derselben die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer ab Firmensitz A-6210 Wiesing, ohne Verpackungs-, Liefer- und Frachtspesen sowie Versicherung bzw. Steuern und Gebühren in Euro. Pfister ist berechtigt, nach Erbringung von Teillieferungen eine im Verhältnis zum Gesamtauftrag angemessene Teilrechnung zu legen.
6. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind zahlbar binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung. Alle Zahlungen haben abzugs- und spesenfrei für Pfister zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nur bei gesonderter Einräumung auf der Rechnung möglich. Für den Fall des Zahlungsverzuges verliert der Kunde gewährte Rabatte und gelangen diesfalls überdies 12% Verzugszinsen p.a. vom Gesamtpreis (ohne Rabatt) zur Verrechnung. Für Mahnungen gelangen 1% des Bestellwertes, mindestens aber EUR 10,00 zur Verrechnung.
Eingehende Zahlungen können von Pfister ungeachtet entgegenstehender Zahlungswidmungen auf die jeweils älteste offene Forderung, und zwar zuerst auf die Kosten und andere Nebengebühren, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentum von Pfister. Bis dahin darf sie weder verpfändet, zur Sicherung übereignet und bearbeitet oder sonst verändert werden. Deren Weiterveräußerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Pfister zulässig.
8. Lieferungen
Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Kunden, der auch selbst für eine angemessene Transportversicherung zu sorgen hat. Pfister ist berechtigt einen Versandkostenbeitrag vom Kunden zu verlangen. Für Lieferverzögerungen, die nicht in der Sphäre von Pfister liegen, gilt jede Haftung als ausgeschlossen. Pfister ist berechtigt, Teil- und/oder Vorlieferungen zu erbringen und diese zu verrechnen. Umtausch oder Rückgabe von bestellter Ware ist nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit Pfister möglich.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für von Pfister gelieferte Waren und Leistungen beträgt 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Kunden. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften, Internetsites und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.
Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass es sich bei den von Pfister verwendeten Materialien großteils um natürliche Produkte handelt, sodass die gelieferte Ware in seinen Farbtönen von gezeigten Mustern leicht abweichen kann. Nachdem dies insbesondere für die Herstellung von Waren aus verschiedenen Rohstofflieferungen zutrifft, ist darauf insbesondere bei zeitversetzten Bestellungen gleicher Ware Bedacht zu nehmen. Der Kunde akzeptiert daher leichte Abweichungen in den Farbtönen der Ware und gilt hiefür jeder Gewährleistungsanspruch als ausgeschlossen. Ebenso gilt jede Gewährleistung für die Lichtechtheit der Waren sowie für Mängel aus deren unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung, etwa durch Reinigung, als ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche setzten voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich, gem. den Bestimmungen des UN-Kaufrechts schriftlich und ausreichend dokumentiert anzeigt. . Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von Pfister entweder durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Austausch oder Preisminderung behoben. Wandlung wird bei zumutbarer Verbesserungsmöglichkeit ausgeschlossen.
Jeder Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen vom Kunden selbst oder von Dritten vorgenommen werden.
Durch die Behebung von Mängeln wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
10. Haftung
Pfister haftet grundsätzlich nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen. Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden ankommt, wird, mit Ausnahme bei Personenschäden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, mittelbare Schäden und Drittschäden sowie entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Die Höhe des Schadenersatzanspruches ist jedenfalls mit der Höhe des Auftragswertes beschränkt, maximal jedoch mit EUR 50.000,00.
11. Kompensation
Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Ansprüche gegen Pfister Zahlungen zurückzubehalten oder mit Forderungen von Pfister aufzurechnen. Pfister ist berechtigt Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzutreten.
12. Rücktritt durch den Kunden
Voraussetzung für den Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist ein Lieferverzug von Pfister, der auf grobes Verschulden von Pfister zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer ausdrücklich gesetzten schriftlich verfassten angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt hat ausschließlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.
Bei unberechtigtem Rücktritt durch den Kunden kann Pfister wahlweise die Einhaltung des Vertrages fordern oder den Rücktritt akzeptieren und den Ersatz des Schadens und den Entgang des Gewinnes fordern.
13. Rücktritt durch Pfister
Pfister ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten,
- wenn die Ausführung der Lieferung beziehungsweise der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Verlangen von Pfister weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt;
- wenn sich im Zuge der Arbeiten herausstellt, dass die Ausführung gemäß Leistungsbeschreibung faktisch nicht oder nur mit unangemessenem Aufwand möglich ist, diese Umstände dem Kunden angezeigt werden und dieser nicht binnen angemessener Frist die Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrages schafft;
- wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, der Betrieb des insolventen Unternehmens geschlossen wird, der Insolvenzverwalter nicht in das Vertragsverhältnis eintritt oder
- wenn der Kunde mit seiner Leistungsverpflichtung welcher Art auch immer ungeachtet der Gewährung einer angemessenen Nachfrist in Verzug ist;
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Pfister sind im Falle eines Rücktrittes bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen – und zwar unabhängig davon, ob sie für den Kunden verwertbar sind oder nicht – vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Im Falle eines vom Kunden zu vertretenden, berechtigten Rücktrittes durch Pfister ist diese berechtigt, neben dem Schadenersatzanspruch und der Abrechnung der erbrachten Leistungen eine Stornogebühr von 20% des Gesamtauftragswertes in Rechnung zu stellen.
14. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall gilt zwischen den Vertragsparteien eine der vereinbarten Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis nahe kommenden Bestimmung.
15. Schriftform
Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden zu diesem Vertragsverhältnis. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertragsverhältnis bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kunden und Pfister gilt österreichisches Recht unter teilweiser Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes; UN-Kaufrecht gelangt eingeschränkt auf die Rügeobliegenheiten (Art. 38 und Art. 39 Abs 1) zur Anwendung. Die absolute Rüge-Frist wurde gem. Pkt. 8. mit 6 Monate vereinbart
Im Falle von Rechtsstreitigkeiten für alle auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Rechtsverhältnis unterwerfen sich beide Teile ausschließlich dem für A-6210 Wiesing (Firmensitz von Pfister) jeweils sachlich zuständigen Gericht. Der Kunde anerkennt mit Bereitstellung dieser AGB die Gerichtsstandvereinbarung in dieser Form, Erfüllungsort ist der Firmensitz von Pfister in A-6210 Wiesing.